Miethero AGB´s ab 01.09.2025
Allgemeine Mietvertragsbedingungen
1. Verbindlichen Mietvertrag und Mietzeit
Der Abschluss des Mietvertrages über das Fahrzeug kann nur schriftlich und durch beidseitige Unterschriften erfolgen. Sollte das Alter des Mieters bzw. des Fahrers unter 18 Jahre sein, so ist der Mietvertrag nichtig.
Die Mietzeit beginnt und endet im Büro des Vermieters. Der Mieter ist bei der Rückgabe verpflichtet das Fahrzeug an den vereinbarten Ort abzugeben. Andersfalls werden Rückführungsgebühren von 250,00 Euro zzgl. 0,80 Euro pro gefahrenen Kilometer erhoben.
Die Fahrzeugrückgabe sollte während der Bürozeiten erfolgen. Ist eine Rückgabe in dieser Zeit nicht möglich sein, so wird eine gesonderte Dienstleistungsgebühr von 10,00 Euro berechnet. Dies gilt auch bei Abholung des Fahrzeugs ausserhalb der Geschäftszeiten.
Eine Verlängerung der Miete ist nur in schriftlicher Form möglich.
2. Kündigung, Stornierungen
Der Mieter muss das Fahrzeug fristgemäß an den Vermieter zurückgeben werden.
Bei verspäteter Rückgabe wird wird eine Entschädigung in Höhe des Tagespreises erhoben.
Der Vermieter kann aus einem wichtigen Grund den Vertrag sofort kündigen.
Stornierung 14 Tage vorher, voller Rückerstattung, 7 Tage 50% Rückerstattung.
3. Benutzung des Fahrzeuges
Nur im Vertrag aufgeführten Personen dürfen das Fahrzeug führen.
Mieter und Fahrer sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmung für das Führen des Mitfahzeuges zu beachten.
Kein Alkohl, giftige Stoffe, Rennsport, weitervermieten, Drogen.
Vollgetankt zurückgeben. Wenn nicht, Berechnung von 29,00 Euro.
Reparaturen nur nach vorheriger Absprache vornehmen.
4. Zahlungsbedigungen/Kaution
Der Mietpreis richtet sich nach Fahrzeugtyp.
Der Mietpreis und die Kaution sind im Voraus fällig. Spätetens vor Ort.
Rückzahlung der Kaution bis zu 2 Wochen.
Mehrkilometer, Überschreitung der Mietdauer oder etwaigen Schäden werden von der Kaution abgezogen.
5. Nutzung und Speicherung der Personaldaten
Der Mieter ist über die Speicherung einverstanden.
Weitergabe an Warnring im Falle des Mahnverfahrens, keine Rückgabe nach 24 Std., bei falsch gemachten Angaben.
6. Verkehrsunfälle/Haftung
Bei Unfall (auch ohne Fremdverschulden), Wild, Brand sofort Vermieter und Polizei informieren.
Bei Unfälle durch Fremdverschulden zusätzlich unbedingt die Personalien aufnehmen. Trotzdem Haftung für Reparaturkosten und Ersatzbeschaffung, die vom Gegner nicht ersetzt werden.
Selbstverschuldete Unfälle Haftung auf Reparaturen, Ersatzbeschaffung und Nutzungsausfall.
Bei Haftungsbeschränkung, haftet der Mieter für die SB.
7. Bußgelder, Parkverstöße, Verkehrsdelikte
Der Mieter bei Parkverstöße oder Verkehrdelikte voll verantwortlich.
Der Vermieter ist verpflichtet die Personalien an die Behörde weiter zu geben.
Für die Bearbeiteung wird eine Gebühr von 19,50 Euro erhoben.
8. Kleinreparaturen, Kraftstoffe und Öle
Während der Mietdauer verbrauchte Kraftsoffe, Öle, sonstige Betriebsstoffe sind vom Mieter zu tragen.
Kleine Instandsetzungen, z. B. Austausch von Glühbirnen, kann Mieter selbst vornehmen.
Im Einzelfall Kleinreparuter bis zu 150,00 Euro je Einzelfall, ohne vorheriger Rücksprache mit Vermieter von einer Fachwerkstatt vornehmen lassen.
Die Kosten werden Rückerstatte nach vorgelegtem Beleg.
9. Abgabe und Rückgabe des Fahrzeugs.
Das Fahrzeug wird vollgetankt, in gereinigten und fahrsicheren Zustand dem Mieter, nach Protokollierung, übergeben.
Der Mieter behandelt das Fahrzeug, als wenn sein eigenes wäre.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im gleichen Zustand zurück zu geben, das auch protokolliert wird.
Die Reinigung stark verschmutzte Fahrzeuge wird mit 49,00 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Für verlorenen Gegenstände haftet nicht der Vermieter.
10. Haftung des Vermieters
Vermieter haftet nicht durch höhere Gewalt oder durch Vormieter verursachten Unfall.
Vermieter haftet nicht bei zurück gelassenen Gegenstände.
Schadenersatzansprüche am Vermieter ausgeschlossen, ausser durch grobfahrlässiges Verhalten. Auch nicht an die Mitarbeiter des Vermieters.
11. Sicherheitsprüfungen
Im Mietvertrag sind die bei Übergabe des Fahrzeugs bekannten Schäden erfasst. Der Mieter wird das Fahrzeug vor Fahrtantritt sorgfältig auf weitere Schäden, sowie auf die Fahrtüchtigkeit des Mietfahrzeugs wie z. B. das Reifenprofil, Blinkerfunktionen uws. überprüfen und diese im Bedarfsfall unverzüglich dem Vermieter melden.
12. Datenschutzklausel
Die Vermieterin kann folgende persönliche Daten des Mieters in der EDV speichern, verarbeiten und übermitteln:
- Name, Anschrift, Emailadresse, Fax- und Telefonnummer, Handynummer, Geburtsdatum des Mieters,
Fahrerlaubnisdaten, Kundenummer.
- Offenen Forderungen die der Vermieter gegen den Mieter zustehen.
Die Weitergabe der persönlichen Daten darf an folgenden Personen oder Unternehmen erfolgen:
- Kreditinstitute, Anwaltsbüros, Inkassobüros, Verkehrsunternehmen.
Eine Weitergabe darf nach
dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur
Wahrung berechtigter Interessen der Vermieterin, Personen und
Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch
schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
- bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind.
- Das Mietfahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach verienbarten Mietzeit, bzw. nach verängerten Mietzeit
nicht zurückgegeben wir.
- Die Mietwagenrechnung, sowie nachträgliche Forderungen nicht bezahlt werden.
- Das Mietfahrzeug beschädigt oder gestohlen wird
13. Rechtswahl/Gerichtstand/Sonstiges
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtstand ist Ingolstadt
Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages gegen eine gesetzliche Vorschrift verstößt, dann tritt an der Stelle eine gesetzliche Regelung.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.